Allgemeines Strafrecht

Das Strafrecht umfasst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 grundsätzlich alle Regelungen, "durch die strafwürdiges Verhalten in seinen Voraussetzungen gekennzeichnet und mit staatlicher Sanktion bedroht wird".

Der Kern des Strafrechts ist im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden – daher oftmals auch "Kernstrafrecht" genannt. Darunter fallen zum Beispiel die "klassischen" Delikte Diebstahl (§ 242 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Raub (§ 249 StGB).

So herkömmlich die Delikte des Allgemeinen Strafrechts auch klingen mögen, desto komplexer und folgenschwerer können die Strafverfahren sein. Nicht selten hängt das Ergebnis vom konkreten Einzelfall ab und einer genau abgestimmten Verteidigungsstrategie zwischen dem Mandanten und seinem Anwalt. Bei diesen Verfahren ist oft Fingerspitzengefühl gefragt und eine gute Kenntnis des materiellen Rechts und des Strafverfahrensrechts.

Beim Tatvorwurf einer Allgemeinen Strafsache sollte der unvorbereitete Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vermieden werden. Vielmehr sollte möglichst schnell ein Rechtsanwalt kontaktiert werden, der dafür Sorge trägt, dass die Rechte des Beschuldigten in jedem Verfahrensabschnitt gehört und gewahrt werden.

Beispiele Allgemeines Strafrecht:

  • Körperverletzung
  • Diebstahl und Hehlerei
  • Raub und Erpressung
  • Widerstand gegen die Staatsgewalt
  • Bedrohung und Nötigung
  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Falsche uneidliche Aussage und Meineid
  • Urkundenfälschung
  • Sachbeschädigung und Brandstiftung
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