Rechtsanwalt Dr. Johannes Makepeace – Fachanwalt für Strafrecht München

Seit dem 1. Januar 2026 erreichen Sie mich als Rechtsanwalt und Partner der auf Strafverteidigung spezialisierten Kanzlei DvM Rechtsanwälte PartG mbB in München.
Dank meiner US-amerikanischen Wurzeln berate ich Sie gerne auf Deutsch oder Englisch.

Dr. Johannes Makepeace

Rechtsstaatlich
Modern
Aus Überzeugung

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht verfolge ich das aus innerer Überzeugung stammende Ziel, Menschen, die sich einem folgenschweren, oft existenzbedrohenden Strafverfahren ausgesetzt sehen, eine kompetente Verteidigung zu bieten, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Verteidigung heißt für mich einhundertprozentiger Einsatz für die Rechte des Beschuldigten – ohne Kompromisse.

Ich bin davon überzeugt, dass es in jedem Strafverfahren und in all seinen Verfahrensabschnitten einer effektiven, rechtskundigen und kritischen Verteidigung bedarf, um das Funktionieren unseres Rechtsstaats zu garantieren, dem Ungehörten Gehör zu verschaffen und – mit den Worten Max Alsbergs – "den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit [zu] hemmen".

Rechtsanwalt Dr. Johannes Makepeace
– Ihr Strafverteidiger in München

Vita

Tätigkeitsbereiche

Das Strafrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet mit sich ständig ändernden Gesetzen und teils unvorhersehbarer Rechtsprechung. Um diesen Besonderheiten gerecht zu werden, habe ich mich entschlossen, mich ausschließlich auf das Strafrecht zu spezialisieren.

Das erfordert neben einem ausgeprägten Fachwissen auch zu wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und psychologischen Themen vor allem ein besonderes Vertrauensverhältnis mit dem Mandanten und die Bereitschaft, immer die bestmögliche Beratung und Strategie im Interesse des Mandanten zu wählen – und zwar unabhängig vom Vorwurf oder dem Umfang des Verfahrens.

Die nachfolgenden Verhaltensempfehlungen und Übersichten geben allein einen ersten Überblick über die erfahrungsgemäß häufigsten strafrechtlichen Notfälle. Sie ersetzen keine verbindliche Rechtsberatung.

Verhalten im Notfall

Ganz allgemein gilt, wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Schweigen ist die effektivste Verteidigung. Denn vollumfängliches Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil oder als Indiz für Ihre Schuld gewertet werden.

Auch haben Sie als Beschuldigter stets das Recht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Kontaktieren Sie mich daher gerne.

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